Allgemeine Geschäfts bedingungen

Trummer Communications – PR & Kommunikation im Tourismus

Reinholdgasse 21, 5026 Salzburg

Stand: Jänner 2026

1.Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der Agentur Trummer Communications, Reinholdgasse 21, 5026 Salzburg (nachfolgend „Agentur“), gegenüber ihren Auftraggeber:innen im Zusammenhang mit Beratungsleistungen, PR- und Kommunikationsdienstleistungen sowie deren Umsetzung.

1.2 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus den von der Agentur erstellten Konzepten, Angeboten, Umsetzungsvorschlägen sowie aus einzelnen schriftlichen oder mündlichen Beauftragungen.

1.3 Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.4 Die Agentur ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Erfolgt innerhalb von drei Wochen ab Zugang kein schriftlicher Widerspruch, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge wird ausdrücklich hingewiesen.

1.5 Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.6 Soweit diese AGB keine Regelung enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des ABGB und UGB.

2. Leistungsumfang

2.1 Die Agentur erbringt die im jeweiligen Angebot näher bezeichneten Leistungen zu den dort angeführten Konditionen.

2.2 Vertragsgegenstand ist die vereinbarte Dienstleistung oder Beratungstätigkeit. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder medialer Erfolg ist nicht geschuldet.

2.3 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

2.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Entsteht durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben Mehraufwand oder eine Verzögerung, trägt der Auftraggeber die daraus entstehenden Kosten.

2.5 Die Agentur ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.

3. Social-Media-Kanäle

3.1 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Anbieter von Social-Media-Plattformen (z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn) Inhalte, Werbeanzeigen oder Auftritte nach eigenem Ermessen ablehnen, einschränken oder entfernen können. Auf diese Entscheidungen hat die Agentur keinen Einfluss.

3.2 Die Agentur arbeitet nach bestem Wissen und unter Einhaltung der jeweils geltenden Richtlinien der Plattformanbieter, übernimmt jedoch keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit oder Veröffentlichung von Inhalten oder Kampagnen.

4. Konzept- und Ideenschutz (Pitching)

4.1 Wird die Agentur vor Abschluss eines Hauptvertrages zur Erstellung eines Konzepts eingeladen, kommt ein sogenannter Pitching-Vertrag zustande, auf den diese AGB Anwendung finden.

4.2 Der Auftraggeber erkennt an, dass die Agentur bereits im Rahmen der Konzepterstellung kostenintensive Vorleistungen erbringt.

4.3 Sämtliche Konzepte und Präsentationen unterliegen – soweit sie Werkhöhe erreichen – dem Urheberrecht. Eine Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur ist unzulässig.

4.4 Auch werberelevante Ideen ohne Werkhöhe (z. B. Slogans, Texte, Grafiken, Illustrationen) sind als prägende Elemente einer Vermarktungsstrategie geschützt und dürfen vor Abschluss eines Hauptvertrages nicht wirtschaftlich genutzt werden.

4.5 Behauptet der Auftraggeber, dass ihm eine präsentierte Idee bereits vor der Präsentation bekannt war, ist dies innerhalb von 14 Tagen unter Vorlage geeigneter Nachweise schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Idee als neu.

4.6 Eine Nutzung der Konzepte vor Vertragsabschluss ist nur gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer zulässig.

4.7 Bei nachweislicher Verwendung von Konzepten oder Ideen ohne Vertragsabschluss behält sich die Agentur rechtliche Schritte vor.

5. Angebote und Vertragsabschluss

5.1 Angebote der Agentur sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, für die Dauer von 30 Tagen gültig.

5.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber oder durch den Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur zustande. Schriftform im Sinne dieser AGB umfasst auch die Textform (E-Mail, sofern der Absender identifizierbar ist).

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

6.2 Der Auftraggeber garantiert, dass übermittelte Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos) frei von Rechten Dritter sind. Wird die Agentur aufgrund der Nutzung solcher Inhalte von Dritten in Anspruch genommen, hält der Auftraggeber die Agentur schad- und klaglos und unterstützt sie bei der Abwehr entsprechender Ansprüche.

7. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

7.1 Die Agentur ist berechtigt, Leistungen selbst zu erbringen oder sachkundige Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.Die Auswahl der Dritten erfolgt sorgfältig und qualitätsorientiert.

7.2 Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Auftraggeber bekannt sind, bestehen auch über eine Vertragsbeendigung hinaus.

8. Termine und Fristen

8.1 Liefer- und Leistungsfristen gelten als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

8.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer und nicht abwendbarer Ereignisse verlängern die Fristen angemessen.

8.3 Dauern solche Verzögerungen länger als zwei Monate, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

8.4 Ein Rücktritt wegen Verzugs ist erst nach schriftlicher Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen zulässig. Schadenersatzansprüche sind – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

8.5 Bei Aufträgen von Verbrauchern im Sinne des KSchG gelten abweichend hiervon die gesetzlichen Regelungen über Verzug und Rücktritt.

9. Vorzeitige Auflösung

9.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Verletzung wesentlicher Mitwirkungspflichten oder begründeten Zweifeln an der Bonität des Auftraggebers.

9.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund aufzulösen, wenn die Agentur trotz schriftlicher Abmahnung wesentliche Vertragspflichten verletzt.

9.3 Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), insbesondere die Rücktrittsrechte gemäß §§ 3, 18 KSchG.

10. Vergütung und Zahlungsbedingungen

10.1 Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (sofern anwendbar).

10.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Unternehmern) bzw. 4 Prozentpunkten (bei Verbrauchern) verrechnet.

10.3 Die Agentur ist berechtigt, Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu stellen.

10.4 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

10.5 Rechnungen dürfen auch in elektronischer Form übermittelt werden.

10.6 Bei vorzeitigem Abbruch eines Auftrags sind die bis dahin erbrachten Leistungen voll zu vergüten. Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Zahlung.

10.7 Eine Aufrechnung mit Forderungen gegen die Agentur ist nur zulässig, wenn diese schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.

10.8 Bei Daueraufträgen ist die Agentur berechtigt, eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich die Kosten für Personal, Material oder Fremdleistungen wesentlich erhöhen. Die Preisanpassung ist dem Auftraggeber mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen.

11. Nutzungsrechte

11.1 Nach vollständiger Zahlung räumt die Agentur dem Auftraggeber ein einfaches, nichtübertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Leistungen für den vereinbarten Zweck ein.

11.2 Rohdaten, Arbeitsdateien und offene Dateien bleiben Eigentum der Agentur, sofern deren Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

11.3 Jede darüberhinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur und einer gesonderten Vergütung.

11.4 Bei widerrechtlicher Nutzung schuldet der Auftraggeber der Agentur das doppelte angemessene Honorar.

12. Nennung und Referenzen

12.1 Die Agentur ist berechtigt, die erbrachten Leistungen sowie den Auftraggeber als Referenz für Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen, sofern kein schriftlicher Widerspruch erfolgt.

12.2 Ein Widerruf dieser Zustimmung ist jederzeit schriftlich möglich.

13. Vertraulichkeit

13.1 Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen.

13.2 Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht.

14. Haftung

14.1 Die Agentur haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, unbeschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Agentur nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen.

14.2 Für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte übernimmt die Agentur keine Haftung.

14.3 Eine Garantie für Medienplatzierungen, Veröffentlichungen oder bestimmte Reichweiten wird nicht übernommen.

14.4 Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt und binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend zu machen.

14.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz).

14.6 Bei Aufträgen von Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt.

15. Datenschutz

15.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung und im gesetzlich zulässigen Rahmen.

15.2 Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung der Agentur zu entnehmen.

15.3 Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gemäß Art. 15-21 DSGVO. Beschwerden können bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingebracht werden.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur in Salzburg. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Salzburg. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände gemäß KSchG.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

17.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

18. Verbraucherschutz und Gewährleistung

18.1 Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG, gelten für ihn die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.

18.2 Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Leistungserbringung.

18.3 Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

18.4 Bei berechtigten Mängelrügen kann der Auftraggeber zunächst Verbesserung oder Austausch verlangen. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

19. Einsatz von KI-gestützten Tools

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Unterstützung der Leistungserbringung KI-basierte Softwarelösungen und digitale Assistenzsysteme einzusetzen. Der Einsatz erfolgt ausschließlich unterstützend und ersetzt keine fachliche Prüfung.

Sämtliche Inhalte, Entwürfe und Arbeitsergebnisse werden vor Veröffentlichung oder Weitergabe durch den Auftragnehmer geprüft, bearbeitet und freigegeben. Eine automatisierte Veröffentlichung ohne menschliche Kontrolle erfolgt nicht.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit übermittelten Daten sowie zur Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auf Wunsch kann eine aktuelle Nutzungsrichtlinie angefordert werden, die Trummer Communications aus Transparenzgründen gerne zur Verfügung stellt.

20. Salvatorische Klausel und Alternative Streitbeilegung

20.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

20.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Die Agentur ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Präsenz, die wirkt.

Präsenz,
die wirkt.